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Prüfungkommission B-ME - Frequently Asked Questions

  • Facharten: Welche Wahlfächer muss ich belegen?
    Wahlfächer muss man gar keine belegen; es ist wichtig die Unterschiede zu verstehen.
    Die Entscheidung ob ein Fach ein Wahlfach oder z.B. ein AWPF wird, trifft man bei der Prüfungsanmeldung. I.d.R. ist eine spätere Änderung nicht oder nur in Ausnahmefällen per Antrag an die PK möglich.
    • WF Wahlfach - rein freiwillig, geht nicht ins Zeugnis ein
    • PF Pflichtfach - für alle gleich
    • WPF WahlPFLICHTfach - man kann wählen, es muss aber auch belegt werden
      (Zusammenfassung für FWPF und AWPF)
      Teilweise auch als WPM - WahlpflichtMODUL - abgekürzt…
    • FWPF Gruppe 1 Fachwissenschaftliches Wahlpflichtfach Gruppe 1 (Ugh!)
      Das sind die Vertiefungsfächer (Computergrafik, Internetprogrammierung, …) wie im Studienplan vorgesehen. Siehe auch Vertiefungslinien.
    • FWPF Gruppe 2 Fachwissenschaftliches Wahlpflichtfach Gruppe 2
      Das sind die eigentlichen FWPF (normal so abgekürzt)
      Es gibt eine Liste der für efi gültigen FWPF. Aber auch nicht für den eigenen Studiengang genutzte Module der verwandten Studiengänge können u.U. nach Absprache mit der PK als FWPF gewertet werden. Es müssen 2 FWPF a 2,5 ECTS gewählt werden. Ein 5 ECTS Fach kann nicht für beide FWPF gewertet werden.
    • AWPF Allgemeinwissenschaftliches Wahlfplichtfach
      Mögliche Kandidaten auf der Seite von AMP - beim jeweiligen Fach auf ‘Zulassungsdaten anzeigen’ klicken, das Häckchen für ‘Pflicht’ muss bei Media Engineering gesetzt sein.
      Sprachen sind außer Deutsch, der eigenen Muttersprache und Englisch (wegen TBE) generell als AWPF möglich. Die gleiche Sprache darf nicht mit 2 Kursen als 2x AWPF eingebracht werden. Die Einstiegsveranstaltungen A1 Teil 1+2 sind mit 4 SWS als gültiges AWPF möglich, die fortgeschrittenen schon mit 2 SWS. Genauer: die Prüfung für A1 Teil 2 ist entscheidend - wenn man die ablegt, kann das Fach gewertet werden. Nur A1 Teil 1 allein reicht nicht für die Wertung als AWPF.
  • Muss ich die Vertiefungslinie so wie vorgesehen hören?
    Nein. Die Vertiefungslinien sind nur Vorschläge. Sie sind so ausgesucht, dass sie überschneidungsfrei gehört werden können. Es spricht nichts dagegen, z.B. Interaktion und Computergrafik zu wählen - es geht nur nicht im gleichen Semester (da die Veranstaltungen parallel sind).
    Nach Absprache und auf Antrag sind auch andere Module vergleichbarer Studiengänge (z.B. Sicherheit ITS1/1+ITS1/2 von B-EI) als Vertiefungsfächer möglich.
    Wenn Sie im Semester erkennen, dass ein Vertiefungsfach nichts für Sie ist, müssen Sie nichts unternehmen. Erst mit dem Ablegen einer Prüfung wird das Fach zum Pflichtfach.
    Die ersten 3 Vertiefungsfächer (FWPF Gruppe 1, Sigh!) bestimmen die Vertiefungslinie, weitere werden als Wahlfach aufgenommen. Auf Antrag an die PK können die aber auch getauscht werden.
  • Kann ich mich für die Prüfung anmelden? Ich hatte mich für das Fach nicht angemeldet…
    Ja. Die Prüfungsanmeldung ist völlig unabhängig von der Fachbelegung. Letztere muss durchgeführt werden, um Kapazitäten zu planen. Wenn Sie trotz fehlender Belegungsanmeldung das Fach hören konnten, können Sie sich auch für die Prüfung anmelden.
  • Ich habe eine Prüfung nicht bestanden. Was muss ich tun?
    • Erstmalig nicht bestanden: 2. Versuch - zwingend im nächsten Semester für die Prüfung anmelden und schreiben.
      Wichtig: Sie müssen sich explizit anmelden, das geschieht nicht automatisch! Die Wiederholungsprüfung muss im Folgesemester abgelegt werden.
    • Zweimal nicht bestanden: 3. Versuch - innerhalb der nächsten 2 Semester die Prüfung nachholen
    • Für eine Prüfung des 2. Studienabschnitts (Semester 3ff) kann ein Viertversuch unternommen werden. Ebenfalls innerhalb der nächsten 2 Semester.
  • Ich bin im 3. Semester. Kann ich auch eine Prüfung des 5. Semesters machen?
    Grundsätzlich können alle Prüfungen jederzeit abgelegt werden. Auch eine Prüfungen des 7. Semesters kann im 1. Semester abgelegt werden. Da das i.d.R. nicht sinnvoll ist, werden die in der elektronischen Prüfungsanmeldung erst nicht aufgeführt, man muss die Anzeige der dargestellten Prüfungen explizit erweitern.
    Ausnahmen sind die Praktika des 2. Studienabschnitts (30 ECTS erforderlich), sowie die Lehrveranstaltungen die das praktische Studiensemester begleiten (die eben nur in diesem und den folgenden Semestern).
  • Warum sind die Veranstaltungen im 4. Semester (Praxissemester) nicht regulär belegbar, sondern nur in diesem Semester?
    Das ist die Interpretation des Studienbüros. Wenn es Studienzeitverkürzend ist (weil Sie z.B. das Praxissemester schieben müssen), kann ein Antrag an die Prüfungskommission auf vorzeitige Zulassung zu den Veranstaltungen des Praxissemesters helfen.
  • Ist die Bachelorarbeit immer die letzte Leistung?
    Nicht notwendigerweise, aber oft.
    Zum Anmelden der BA müssen Sie den Praxissemesterbericht abgegeben haben und dieser muss korrigiert und gemeldet sein. Außerdem brauchen Sie eine Mindestanzahl an ECTS, die aber in der Regel erfüllt ist.
    Hier mehr zur Bachelor Theses.
  • Ich bin im 7. Semester. Muss ich die Bachelor-Arbeit noch in diesem Semester schreiben?
    Nein. Gemäß SPO müssen (Achtung! Geschwurbel!) alle Prüfungen spätestens zwei Semester nach Ende der Regelstudienzeit erstmalig abgelegt werden.
    Letztendlich heißt das, dass Sie die Bachelorarbeit spätestens im 9. Semester geschrieben haben müssen (Achtung! Abgabeschluss ca. Ende Januar! Bzw. Ende Juli im Sommersemester).
    Die Corona-Semester zählen dabei nicht, hat man die “erlebt”, hat man hat bis zu 4 Semester länger Zeit (also Abgabe spätestens Ende 13. Semester).
    Ausnahmen können per Antrag an die PK genehmigt werden. Anträge rechtzeitig(!) ans Studienbüro.
  • Folgefrage dazu: was passiert, wenn ich diesen Termin verpasse?
    Dann gilt die Bachelorarbeit als nicht bestanden. Sie haben EINEN Wiederholungsversuch, innerhalb von 2 Semestern! Lassen Sie es nicht dazu kommen…
    Wichtig: Reißen Sie den Termin WÄHREND der Bearbeitung, müssten Sie ein NEUES Thema bearbeiten. Ein Antrag zur Verschiebung der Abgabe im Folgesemester wird in so einem Fall immer genehmigt.

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